Es ist wohl inzwischen jedem bekannt, dass das deutsche Gesundheitssystem seit Jahren vor großen Herausforderungen steht. Im laufenden Jahr 2024 hat der Bund 14,5 Milliarden Euro beigesteuert, um das Überleben der Gesetzlichen Krankenkassen zu sichern. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte nun eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,6 auf 1,7 Prozent an.
Ein ganz aktueller Bericht auf ärzteblatt.de (April 2024) berichtet:
„Angesichts steigender Gesundheitskosten haben sich Fachleute für eine Wiedereinführung der Praxisgebühr und mehr Eigenbeteiligung der gesetzlich Krankenversicherten ausgesprochen.“
„Die Abschaffung der Praxisgebühr war ein Fehler“, sagte der Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit am Rheinisch-Westfälischen Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Boris Augurzky, der Bild-Zeitung.
Statt der damaligen Praxisgebühr von zehn Euro pro Arztbesuch wäre es besser, zum Beispiel fünf Euro pro Arztbesuch zu nehmen. Ausnahme solle das Abholen von Rezepten sein.
Eine gewisse selbststeuernde Selbstbeteiligung von Versicherten solle ausprobiert werden, sagte Augurzky der Zeitung. Das sei „fair gegenüber den Beitragszahlern, die derzeit fast die komplette Finanzierungslast schultern“.
„Der Gesundheitsökonom Stefan Greß sprach sich in der Bild für eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze aus. Sie solle schrittweise von derzeit 62.100 Euro pro Jahr auf 90.600 Euro pro Jahr steigen. Damit könnten die Krankenkassen pro Jahr rund zehn Milliarden Euro zusätzlich einnehmen, sagte Greß.“ (Quelle ärzteblatt.de)
Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung (PKV) wird durch private Unternehmen angeboten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der nicht kraft Gesetzes zustande kommt.
In erster Linie versichern sich Personen in der privaten Krankenversicherung, die versicherungsfrei sind oder der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht unterliegen.
Hier finden Sie eine Liste der Privaten Krankenversicherer in Deutschland.
Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich an der Höhe des Einkommens; in der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag durch Leistungen, Alter und Gesundheitszustand bestimmt. Unter der Voraussetzung, dass eine Person nicht schon privat versichert ist, nimmt die gesetzliche Krankenversicherung jeden auf.
Aus der Praxis: verdient ein Versicherter aktuell rund 62.100,00 EUR pro Jahr, zahlt dieser bereits den Höchstbetrag von über 1.000,00 EUR im Monat für seine Kranken- und Pflegeversicherung. Klar, dass jemand in dieser Situation nach Alternativen zur Gesetzlichen Krankenversicherung sucht und sich die PKV mal genauer anschaut. Und aktuelle Pressartikel zu dem Thema lassen Böses ahnen.
Mit der Einstellung möglichst viel weniger als in der GKV zu zahlen, sollte man an das Thema allerdings nicht herangehen. Kosten können eingespart werden, ja. Wichtiger ist dennoch der Vergleich der Leistungen für einen bestimmten Betrag. In der PKV erhält der Versicherte Leistungen, die er in der Standardabsicherung der GKV nicht finden wird. Es gilt also, Leistungen und Kosten intensiv zu prüfen und zu vergleichen.
Wer als Kassenpatient schon einmal versucht hat, einen Termin beim Facharzt zu bekommen … wie lange muss derjenige warten? Oftmals Monate. Und man fragt sich, wie man diese lange Zeit mit den Beschwerden überbrücken soll und ob das überhaupt möglich ist.
Privatversicherte haben bspw. folgende Vorteile:
– Bevorzugung bei der ärztlichen Terminvergabe
– überhaupt Zugang zu privaten Arztpraxen und Krankenhäusern
– Nutzung neuer und innovativer Behandlungsmethoden
– einen früheren Zugang zu Medikamenten
So makaber wie es klingt – durch den verbesserten Zugang zur Medizin steigt die durchschnittliche Lebenserwartung bei einen Mann in Deutschland um rund 6 Jahre, bei Frauen um 5 Jahre.
PKV ist nicht gleich PKV – das können wir ganz klar sagen. Beitragshöhen und Leistungen unterscheiden sich teilweise ganz erheblich.
Beispielsweise zahlt ein 35-Jähriger zwischen 400 bis 700 Euro monatlich plus einen jährlichen Selbstbehalt für eine private Krankenversicherung – eben je nach Anbieter. Diese Preisspanne zeigt deutlich, dass ein sorgfältiger Vergleich und eine unabhängige Beratung unabdingbar sind.
Die private Krankenversicherung (PKV) ist besonders sinnvoll für Beamte, Freiberufler und Selbstständige sowie gut verdienende Angestellte, denen im Krankheitsfall eine hochwertige Versorgung wichtig ist.
Für Angestellte wird diese Versicherungspflichtgrenze jährlich neu festgelegt. Die Bundesregierung hat Ende 2023 die Verordnung der Sozialversicherungsrechengrößen für 2024 beschlossen. Angestellte müssen nun laut der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 mehr als 69.300,00 Euro (66.600,00 EUR in 2023) verdienen, um sich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu dürfen.
Für Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und niedergelassene Ärzte gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht.
Die „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze“ ist für Angestellte, die bereits vor einer gesetzlichen Änderung am 31.12.2002 privat versichert waren. Ab 2003 wurde die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für einen Wechsel in die PKV stark angehoben. Somit hätten einige privat Versicherte auf Grund ihres zu geringen Einkommens wieder zurück in die GKV wechseln müssen.
Um dies zu verhindern, wurde die „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze“ ins Leben gerufen.
Für 2024 ist diese Grenze also mit 62.100,00 Euro brutto jährlich niedriger angesetzt als die reguläre JAEG.
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung (PKV) richten sich nach den versicherten Leistungen, dem Alter und dem Gesundheitszustand.
Mit unserer unabhängigen Beratung verhelfen wir Ihnen zu Ihrer Privaten Krankenversicherung.
PKV für Angestellte
Ein Angestellter, der 2024 mehr als 69.300,00 EUR brutto pro Jahr verdient hat die Möglichkeit, in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 5.775,00 EUR brutto im Monat.
PKV für Selbständige
Arbeitgeber, Freiberufler, Selbständige sind nicht dazu verpflichtet, sich in der GKV (gesetzlichen Krankenkasse) zu versichern.
Unabhängig von Ihrem Einkommen können sie eine Private Krankenversicherung (PKV) in Anspruch nehmen.
PKV für Beamte
Für privat krankenversicherte Beamte erstattet der Dienstherr über die Beihilfe mindestens 50% der Krankheitskosten. Beamte können sich – unabhängig von der Höhe des Einkommens – privat versichern. Bleibt der Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse, entfällt nahezu immer die genannte Beihilfe.
PKV für Studenten
Studierende, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind benötigen eine gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Jede Studentin und jeder Student kann sich (wenn er durch das Studium gesetzlich versicherungspflichtig wird) befreien lassen, um in die PKV zu wechseln.
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